FAQ - Häufig gestellte Fragen
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Kolloidales Germanium
In Deutschland gelten germaniumhaltige Arzneimittelanfertigungen (Rezepturen) als bedenklich. Ihre Herstellung und ihre Abgabe sind daher verboten. Ausnahme ist das homöopathische Arzneimittel "Germanium metallicum" in einer Verdünnung von mindestens D4, also einem 10.000stel Teil.